Cluster Mobility & Logistics

KMU profitieren von steuerlicher Innovationsförderung

03.04.2024

Mehr Geld für innovative Forschungsprojekte durch KMU-Bonus

Große Vorteile für KMU und auch größere Unternehmen mit der Erweiterung der Forschungszulage: durch die Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 werden die Bemessungsgrundlagen und Förderbeträge für die steuerliche Forschungs- und Innovationsförderung erheblich angehoben. Somit kann ein Unternehmen mit der neuen Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro nach Verkündung des Gesetzes bis zu 2,5 Mio. Euro Steuererstattung pro Jahr erhalten – für KMU sind es sogar 3,5 Mio. Euro. Die Grundlage hierfür ist die Förderquote von 25% plus dem neuen KMU-Bonus von 10%. Auch für Einzelunternehmer:innen gibt es eine Verbesserung: sie können zukünftig für Eigenleistungen eine Pauschale von 70€/Stunde statt den vorherigen 40€/Stunde geltend machen. Kosten für Auftragsforschung sind ebenfalls förderfähig und fließen in Zukunft mit 70% statt 60% in die Bemessungsgrundlage mit ein.

Für Projektzeiträume vor dem Wachstumschancengesetz liegt die Bemessungsgrundlage nach wie vor bei 4 Mio. Euro pro Jahr. Förderfähig sind lohnsteuerpflichtige Arbeitslöhne und neuerdings auch Abschreibungen für genutzte Anlagen.

Bei Interesse an der Forschungszulage können Sie sich für Unterstützung an Leonie Bechtold wenden.

 

Hinweis
Das Projekt Digital Innovation Ostbayern (DInO)  ist eines von drei European Digital Innovation Hubs (EDIH) in Bayern. Der Projektfokus liegt auf der digitalen Transformation bei KMU und öffentlichen Verwaltungen. Im Rahmen von DInO unterstützt das Cluster Mobility & Logistics bei den Services "Innovation Ecosystem & Networking" und "Support to Find Financing and Investment".

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