AIR Regensburg Cluster Mobility & Logistics

News zur Forschungszulage

07.01.2026

Änderungen bei der Forschungszulage zum Jahresbeginn 2026

Mit dem im Juli 2025 verkündeten Investitionssofortprogramm der Bundesregierung werden 2026 einige Verbesserungen für die Forschungszulage umgesetzt:

  • Für Projekte, die ab dem 01.01.2026 beginnen, können nun auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden.
  • Interessant für größere Unternehmen mit vielen FuE-Aufwendungen: die Bemessungsgrundlage für Aufwendungen ab 2026 steigt auf 12 Mio. Euro.
  • degressive Abschreibung von bis zu 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden
  • Für Einzelunternehmer:innen steigt der Pauschalsatz auf 100 Euro je Arbeitsstunde für alle Tätigkeiten, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen bzw. geleistet werden - unabhängig vom Projektstart. 

     

Das Forschungszulagengesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben bei Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Förderfähige Kosten in FuE-Projekten werden mit 25% gefördert, KMU erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Die Cluster Mobility & Logistics und AIR-Artificial Intelligence Regensburg unterstützen Mitgliedsunternehmen bei der Antragstellung. 

 

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