Mit der Nationalen Strategie Künstliche Intelligenz (KI) hat die Bundesregierung einen Rahmen für die weitere Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland geschaffen, um den Forschungsstandort Deutschland zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auszubauen und die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von KI in allen Bereichen der Gesellschaft im Sinne eines spürbaren gesellschaftlichen Fortschritts und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. In diesem Rahmen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereits verschiedene Förderbekanntmachungen auf den Weg gebracht, u. a. zur Erklärbarkeit und Transparenz des Maschinellen Lernens (ML) und der Künstlichen Intelligenz, zu KI-Laboren, zur Förderung von KI-Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie zur Anwendung von Methoden der KI in der Praxis.
Gerade KMU besitzen günstige Voraussetzungen, um schnell auf technische Entwicklungen und Marktpotenziale zu reagieren und Forschungsergebnisse zielgerichtet in neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Gegenwärtig stellt die Digitalisierung den gesamten Mittelstand vor große Herausforderungen. Klassische Wertschöpfungsketten verändern sich, es entsteht eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle, und die Bedeutung von Daten als wichtige Ressource nimmt kontinuierlich zu. Dabei sind ML und allgemein KI entscheidende Kernkomponenten und somit wesentliche Treiber der Digitalisierung. Auch für KMU wird es daher immer wichtiger, ihre Forschungs- und Innovationsprozesse darauf auszurichten, aus den vorhandenen Daten neues Wissen und intelligente Wertschöpfung zu generieren. Gerade im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen häufig junge High-Tech-Unternehmen, die wissenschaftlich-technische Ergebnisse direkt in ihre Aktivitäten aufnehmen.
Mit der Richtlinie „KI4KMU“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“ wird das BMBF bisherige Aktivitäten im Bereich KI gezielt ergänzen, indem KMU-getriebene Ansätze in Forschung und Entwicklung (FuE) mit einem maßgeblichen Forschungsanteil adressiert werden. Damit sollen gezielt weitere Potenziale gehoben werden, die in der Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit weiteren Schlüsseltechnologien liegen. Die Richtlinie fokussiert insbesondere auf die aktuelle Generation kleiner und mittlerer Technologieunternehmen, die ihre Innovationsfähigkeit durch Spitzenforschung im Bereich KI ausbauen wollen. Mit der Förderung von Verbundprojekten soll die Zusammenarbeit dieser KMU mit der Wissenschaft gestärkt und intensiviert werden, um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden.
Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.
Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt. Gleichzeitig muss der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen. Eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Förderung. Weiterhin werden keine Projekte gefördert, die den Einsatz von KI in der Medizin, für HR-Anwendungen, Marketing oder Kundenbetreuung, IT-Sicherheit, Predictive Maintenance oder in robotischen Systemen für die Pflege zum Ziel haben, da für diese Anwendungen bereits entsprechende Bekanntmachungen veröffentlicht wurden.
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Die vollständige Bekanntmachung der Richtlinie können Sie hier nachlesen.