Das Bayerische Regionale Förderprogramm ermöglicht zum Beispiel Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie Förderung von Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
Die Regierung der Oberpfalz weist Unternehmen in der Region auf aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen der bayerischen Regionalförderung hin. Unternehmen in anderen Regierungsbezirken wenden sich bitte an ihre zuständigen Regierungen.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Wichtiger Hinweis zur Frist
Die laufende Förderperiode endet im Dezember 2027. Danach wird das Fördergebiet neu abgegrenzt – aktuell gelten noch die bisherigen Höchstfördergebiete. Bei geplanten Investitionen empfiehlt die Regierung der Oberpfalz eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor der ersten Auftragserteilung, einzureichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, z. B. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen. Rechtsgrundlage sind die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und das Bayerische Regionalörderprogramm (BRF).
Förderquoten (als Zuwendung)
- C-Fördergebiet (nur Landkreis Tirschenreuth, ohne Immenreuth, Brand, Ebnath, Kulmain, Kemnath, Kastl): kleine Unternehmen bis zu 45 %, mittlere Unternehmen bis zu 35 %, große Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 %.
- D- und sonstiges Fördergebiet: kleine Unternehmen bis zu 20 %, mittlere Unternehmen bis zu 10 %.
- Höhere Fördersätze sind bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft möglich – z. B. bei besonderen Umweltschutz- oder Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen.
Mindestinvestitionsvolumen
- 100.000 € für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (nur Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“).
- 200.000 € im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, ansonsten mindestens 250.000 €. Bei Tourismusbetrieben gelten niedrigere Schwellen.
Nicht förderfähige Branchen (Auswahl)
Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei; Bergbau; Stahlindustrie; Energie-, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung; Baugewerbe; Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe; Gesundheits- und Sozialwesen; Kunst, Unterhaltung und Erholung; Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; Unternehmensberatung, Freiberufler; Unternehmen in Schwierigkeiten.
Im Fokus: Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)
Im Rahmen des BRF unterstützt Transformation@Bayern gezielt Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben bayerischer KMU. Voraussetzung ist neben den BRF-/GRW-Grundkriterien die Erfüllung mindestens eines zusätzlichen Transformations- oder Digitalisierungskriteriums, z. B. Industrie-4.0-Vernetzung, additive Fertigung, digitale Plattformen, Cloud-Nutzung, ein IT-Sicherheitskonzept oder eine Digitalisierungsstrategie. Die Fördersätze entsprechen dem BRF: bis zu 20 % für kleine und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45 % bzw. 35 %). Mindestinvestitionssumme: 200.000 € – im Raum mit besonderem Handlungsbedarf wie im sonstigen Fördergebiet.
Besonderheit: Beratung vor Antragstellung
Vor der Antragstellung wird ausdrücklich ein Beratungsgespräch bei der Regierung der Oberpfalz bzw. der jeweils zuständigen Bezirksregierung empfohlen. Anträge sind zwingend vor Vorhabensbeginn zu stellen – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Interesse an einer Förderung?
Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie finden Sie die Richtlinie zum Bayerischen Regionalen Förderprogramm sowie u.a. das Informationsblatt zum Sonderprogramm Transformation@Bayern.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte an leonie.bechtoldtechbase.de oder direkt an die Regierung der Oberpfalz:
Christine Schmidbauer, stellv. Sachgebietsleiterin Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
Tel.: 0941-5680-1313
Stand: 1. September 2026. Vor Antragstellung stets die aktuell gültige Richtlinie sowie Auskunft der Regierung der Oberpfalz prüfen.
Hinweis:
Diese News wird im Rahmen des Projektes edih dina (European Digital Innovation Hub | Digital Innovation & Artificial Intelligence) veröffentlicht. Der Projektfokus liegt auf der digitalen Transformation von KMU und öffentlichen Verwaltungen, insbesondere mit der verantwortungsbewussten Anwendung von KI-Technologien. Im Rahmen von edih dina verantwortet die TechBase Regensburg GmbH Services in zwei Bereichen: regionale und internationale Vernetzungsangebote für KMU und StartUps sowie Unterstützung zu Fördermitteln und Finanzierung. Beteiligt sind die Digitale Gründerinitiative Oberpfalz, das Cluster Mobility & Logistics und AIR Artificial Intelligence Regensburg.

