Der neue Förderaufruf "Unterstützende Maßnahmen zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen" ist ab dem 01.09.2026 für die Antragstellung geöffnet. Die Einreichungsfrist für Anträge endet mit Ablauf des 15.10.2026.
Ziel des Programms ist es, autonome Fahrzeuge schneller aus Pilotprojekten in den Regelbetrieb zu überführen und ihre Marktdurchdringung zu erhöhen.
Das Programm im Überblick
✔ Förderung von investiven Maßnahmen zur Anschaffung oder Umrüstung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen
✔ Für Fahrzeuge im ÖPNV oder Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum
✔ Förderung von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Mit dem Förderaufruf will das Ministerium den Einsatz autonomer Fahrzeuge unter realen Bedingungen vorantreiben. Gefördert werden sowohl neue Fahrzeuge mit integrierten autonomen Fahrsystemen als auch bestehende Fahrzeuge, die nachträglich mit entsprechender Technik ausgerüstet werden.
Darüber hinaus können Leasingmodelle und Projekte unterstützt werden, die zunächst im Testbetrieb starten und anschließend dauerhaft im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden.
ÖPNV und Logistik im Fokus
Besondere Bedeutung misst das Ministerium dem Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr und im Gütertransport bei. Während autonome Shuttles neue Mobilitätsangebote insbesondere in ländlichen Regionen ermöglichen könnten, bietet die Technologie aus Sicht des Bundes auch Potenzial zur Entlastung des Straßengüterverkehrs.
Vor allem der zunehmende Fahrermangel und steigende Transportanforderungen gelten als wichtige Treiber für die Automatisierung logistischer Prozesse.
Modellregionen sollen weiterentwickelt werden
Ein Schwerpunkt des Förderprogramms liegt auf Vorhaben, die den Aufbau oder die Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren unterstützen. Damit knüpft das Ministerium an bestehende Pilotprojekte an und verfolgt das Ziel, den Übergang vom Versuchsbetrieb in den Alltag zu beschleunigen.
Die Förderung orientiert sich zugleich an Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung autonomer Mobilitätsangebote in Deutschland.
Breiter Kreis von Antragstellern
Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Verkehrsverbünde, Zweckverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Sitz in Deutschland.
Die Anträge können ab dem 1. September 2026 eingereicht werden. Die Frist endet am 15. Oktober 2026.
Deutschland als Leitmarkt für autonome Mobilität
Mit dem Förderprogramm unterstreicht die Bundesregierung ihren Anspruch, Deutschland als wichtigen Entwicklungs- und Anwendungsstandort für autonomes Fahren zu positionieren. Neben wirtschaftlichen Chancen werden insbesondere Vorteile bei Verkehrssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit erwartet.
Der neue Förderaufruf gilt als weiterer Schritt, um autonome Mobilitäts- und Logistiklösungen stärker in den Regelbetrieb zu integrieren und die technologische Entwicklung in Deutschland zu beschleunigen.
Weitere Informationen finden Sie unter BAV - Unterstützende Maßnahmen zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen.

