Cluster Mobility & Logistics Fördermittel (Cluster Mobility & Logistics)

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

04.09.2019

Vierter Aufruf, Antragseinreichung bis zum 30.10.2019

Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland sind ausreichende und benutzerfreundliche Ladestationen. Viele Menschen werden sich nur dann ein Elektrofahrzeug anschaffen, wenn sie den Strom in einem akzeptablen Zeitraum und in räumlicher Nähe tanken können. Folglich unterstützt die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ den bundesweiten Aufbau eines bedarfsgerechten Netzes von Ladestationen.

Der nächste Call im Ladeinfrastruktur-Förderprogramm des Bundes wurde gestartet. Anträge können bis zum 30.10.2019 eingereicht werden. Gefördert werden nur öffentlich zugängliche Ladepunkte, allerdings AC und DC (also auch oberhalb 22kW).

Weitere Infos: https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe

zurück zur Übersicht