AIR Regensburg Cluster Mobility & Logistics

Bekanntmachung neue Förderrichtlinie

08.09.2026

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“

Leistungsfähige und sichere Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind entscheidend für eine souveräne digitale Gesellschaft. Obwohl Deutschland und Europa in der Grundlagenforschung zu Cybersicherheit und Kommunikationstechnik weltweit führend sind, dauert der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in marktfähige Produkte oftmals zu lange.

Für viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, ist die praktische Umsetzung neuer Technologien mit erheblichen Hürden verbunden. Es mangelt häufig an Fachkräften, finanziellen Ressourcen und dem Zugang zu praxisnah getesteten Lösungen. Zudem wird in der Forschung der konkrete Markt- und Anwendungsbedarf oft zu wenig berücksichtigt. Dies zeigt sich besonders deutlich in der Cybersicherheit, wo viele Ansätze für den Unternehmensalltag noch einen zu geringen Reifegrad aufweisen. Ebenso fehlt es bei neuen Kommunikationstechnologien wie 6G oft an Validierungsmöglichkeiten unter realen wirtschaftlichen Bedingungen.

Um diese Lücke zu schließen, zielt eine Fördermaßnahme der Bundesregierung darauf ab, den Wissenstransfer massiv zu beschleunigen. Eingebettet in Programme wie die Hightech Agenda Deutschland sollen wissenschaftliche Erkenntnisse deutlich schneller aus dem Labor in die unternehmerische Praxis und in konkrete Wertschöpfungsketten überführt werden. Eine derartige Stärkung des Innovationsökosystems fördert nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch praxisnahe Lösungen „Made in Germany“, sondern erhöht auch die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und schützt damit das Vertrauen in unsere offene Gesellschaft.


Förderziel


Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien langfristig zu stärken, Innovationsökosysteme und Forschungsinfrastrukturen auszubauen und den hierfür notwendigen Transfer nachhaltig zu gestalten. Durch die Fördermaßnahme soll zudem die technologische Souveränität Deutschlands und Europas gestärkt werden.


Die Forschungsinhalte sind mit Bezug auf konkrete Anwendungen zu betrachten und die Leistungsfähigkeit der entwickelten Lösungen im Zusammenhang mit diesen Anwendungen zu demonstrieren. Für die Definition geeigneter Zielparameter der zu entwickelnden Lösungen sollen spätere Anwender in geeigneter Form von Beginn an eingebunden werden, um Lösungen zu schaffen, die für den praktischen Einsatz zugeschnitten sind. Projektübergreifende Kooperationen, unter anderem zur Validierung der Technologien und zur Hebung von Synergien, sind anzustreben.


Die Ziele dieser Richtlinie sind anhand der folgenden Indikatoren bemessen:

  • die Anzahl von Produktinnovationen nach der Projektlaufzeit, in denen neuartige Entwicklungen aus den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden,
  • die Steigerung des Anteils von in Deutschland und Europa hergestellten Produkten und angebotenen Dienst­leistungen in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien,
  • die Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, Patente und Lizenzen,
  • gegebenenfalls die Anzahl der Beiträge zu Standardisierung und Normung,
  • gegebenenfalls die Summe des nach Förderung eingeworbenen Wagniskapitals, bei Beteiligung von Start-ups.


Gegenstand der Förderung


Gefördert werden ausschließlich Verbundvorhaben unter Beteiligung mindestens eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft (Großunternehmen, KMU oder Start-up) und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Dabei sollen die Vorhaben von einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert werden. Ziel der Verbundprojekte ist die transferorientierte Weiterentwicklung einer wissenschaftsnahen Innovation, die der Breite der Forschungslandschaften der Cybersicherheit oder den Kommunikationstechnologien – einschließlich quantenbasierter Ansätze – entsprechend dem Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ oder dem Forschungsprogramm Kommunikationssystem „Digital. Sicher. Vernetzt.“ zuzuordnen ist, die mindestens bereits im Labor erfolgreich demonstriert wurde.


Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die folgenden Bedingungen müssen mindestens erfüllt sein:

  • Die Arbeiten basieren auf technologischen Innovationen, die aus Arbeiten mindestens einer beteiligten Hochschule oder Forschungseinrichtungen (mit oder ohne öffentlicher Förderung) hervorgegangen sind und die das koordi­nierende Unternehmen in die Anwendung bringen möchte.
  • Ein belastbarer Nachweis der erfolgreichen Demonstration der technologischen Innovation in Laborumgebung (beziehungsweise ein vergleichbarer Nachweis bei Innovationen in den Bereichen Software oder Dienstleistung) liegt vor.
  • Das geistige Eigentum und gegebenenfalls zugehörige Schutzrechte müssen im Konsortium vorhanden sein.
  • Das koordinierende Unternehmen muss dabei ein eigenes zentrales Verwertungsinteresse nachweisen.
  • Das spätere Produkt oder die technologiebasierte Dienstleistung muss eine positive Marktperspektive aufweisen.


Außerdem ist ein konkreter Abbruchmeilenstein hinsichtlich der erfolgreichen Entwicklung des Demonstrators und einer positiven Bewertung durch Industrie, Anwender oder Bedarfsträger (Nachweis durch mindestens eine schriftliche Interessensbekundung), innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart, festzulegen. Bei Nichterfüllung endet das Projekt zum Zeitpunkt des Meilensteins.


Soweit erforderlich, sind die beteiligten Unternehmen – insbesondere KMU und Start-ups – angehalten, während der Projektlaufzeit auf spezialisierte Dienstleister zurückzugreifen, um den späteren Transfer der Ergebnisse zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Dienstleistungen in den Bereichen Penetrationstest, Verifizierung, Validierung, Innova­tionsberatung und Marktanalysen zur zielgerichteten Forschung und Entwicklung.


Querschnittsthemen wie Normung, vorbereitende Arbeiten zur Standardisierung oder Zertifizierung sollen, soweit erforderlich, in den Vorhaben berücksichtigt werden.


Um die Wirkkraft der Fördermaßnahme zu erhöhen, sind die Verbundvorhaben angehalten, sich innerhalb der Fördermaßnahme und darüber hinaus zu vernetzen. Die Partizipation in Interessenverbänden, relevanten Stakeholdergruppen, Plattformen, Clustern et cetera wird vorausgesetzt. Projekte sind darüber hinaus angehalten ihre Vernetzung während der Förderung auszubauen.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse.


Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse), in Deutschland verlangt.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.


Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).2


KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Euro­päischen Union (EU) erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I AGVO im Rahmen des Antrags.


Verfahren


Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme
Steinplatz 1
10623 Berlin


Ansprechpartner beziehungsweise Ansprechpartnerin sind:


Thematisch zur Cybersicherheit:


Benjamin Leiner
Telefon: 030/310078-5768
Telefax: 030/310078-247
E-Mail: E-Mail: benjamin.leinervdivde-it.de


und


Leander Tetling
Telefon: 030/310078-5677
Telefax: 030/310078-247
E-Mail: E-Mail: Leander.Tetlingvdivde-it.de


Thematisch zur Telekommunikation:


Miruna Raceala-Motoc
Telefon: 030/310078-5575
Telefax: 030/310078-247
E-Mail: E-Mail: Miruna.Raceala-Motocvdivde-it.de


und


Dr. Jonas Thiem
Telefon: 030/310078-5513
Telefax: 030/310078-247
E-Mail: E-Mail: jonas.thiemvdivde-it.de


Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.


Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.


Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzu­reichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.


Vorlage und Auswahl von Projektskizzen


In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 15. Oktober 2026 zunächst Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen vorzugsweise in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Wiedervorlagen von Skizzen sind nicht möglich.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Dem Projektformular, das mittels „easy-Online“ erstellt wird, soll eine elektronische Skizze beigefügt werden, durch die die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen wird. Diese Skizze darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt nicht überschreiten.


Die Kurzskizzen sollen folgender Gliederung entsprechen:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Laufzeit des Vorhabens, Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf“ inklusive etwaiger Projektpauschalen
  2. Motivation, Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  3. Darstellung der existierenden Ergebnisse, einschließlich geeignetem Nachweis
  4. Darstellung des Lösungsansatzes
  5. Darstellung eines späteren Produkts sowie belastbare Darstellung des Marktbedarfs an der Lösung und der späteren Verwertung durch das koordinierende Unternehmen
  6. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung sowie Kurzdarstellung des Risikomanagements
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, knappe Darstellung der Projektarbeiten der einzelnen Partner
  8. Arbeitsplan (mit Personenmonaten), Verbundstruktur mit Arbeitspaketen und Aufgaben aller beteiligten Partner
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Eigenmittel/Drittmittel)


Zusammen mit der Skizze ist eine Bestätigung der Kenntnisnahme sowie der Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben durch Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) als zusätzliche Anlage zur Skizze über „easy-Online“ einzureichen.


Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förm­lichen Antragstellung (zweite Verfahrensstufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zum Projekt­beginn abschließen zu können.


Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  1. Passfähigkeit der Projektidee zu den förderpolitischen Zielen und dem Gegenstand der Förderung der Bekanntmachung (Ausschlusskriterium)
  2. Formale Kriterien, insbesondere der Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte, siehe Nummer 4 „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“ (Ausschlusskriterium)
  3. Neuheit und Innovationshöhe der Projektidee; die avisierten Projektergebnisse gehen deutlich über den inter­nationalen Stand von Wissenschaft und Technik hinaus
  4. Qualität und Stand der existierenden Arbeiten
  5. Qualität und Umsetzbarkeit des Lösungsansatzes
  6. Markt- und Verwertungsperspektive
  7. Qualität des Risikomanagements
  8. Exzellenz und spezifische Expertise des Projektkonsortiums mit klarer Führungsrolle eines Unternehmens, insbesondere effiziente Zusammensetzung des Projektkonsortiums hinsichtlich Überführung der Innovationen
  9. Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen


Das BMFTR kann sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Auswahl durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten lassen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.


Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

 

Weiterführende Informationen zur Richtlinie finden Sie unter Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

 

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